Mittwoch, 2. Oktober 2013

Handelsregisterauszug beglaubigt mit Apostille

Wenn ein amtlich beglaubigter Handelsregisterauszug überbeglaubigt werden soll, dann meint man eine Apostille: Ein vom Registergericht ausgestellter amtlich beglaubigten Handelsregisterauszug wird zur Erteilung einer Apostille an das Landgericht weiter geleitet, dort wird dann die Überbeglaubigung vorgenommen, die man für eine Verwendung des Handelsregisterauszuges im Ausland benötigt. Allerdings wird die Apostille nur jeweils für ein bestimmtes Land ausgestellt. Da der Handelsregisterauszug damit zweimal beglaubigt wird, verdoppeln sich damit auch die Gerichtskosten. Ebenso dauert es einige Tage, da der amtlich beglaubigte Handelsregisterauszug nicht elektronisch vorliegt und wegen der Siegelung nur per Post verschickt werden kann. In der Regel benötigen im Handelsregister eingetragene Unternehmen eine Apostille über ihr eigenes Unternehmen. Gern wird diese Aufgabe an externe Dienstleister abgegeben, die sich auf die Beschaffung derartiger Dokumenten spezialisiert haben. Hier der Link eines dieser Unternehmen: Apostille vom Handelsregister

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