Wenn man einen Handelsregisterauszug mit einer Beglaubigung braucht, dann benötigt man dafür keinen Notor. Denn die Beglaubigung wird direkt beim Amtsgericht / Handelsregister vorgenommen. Es handelt sich dabei meist um eine geklammerte und gesiegelte Version des unbeglaubigten Handelsregisterauszuges. Der Inhalt ist also identisch.
Handelsregisterauszug mit Beglaubigung
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