Montag, 3. Februar 2014

Das Handelsregister in den Niederlanden

Handelsregister Niederlande Was in Deutschland die GmbH, ist in den Niederlanden die B.V. Das ist eine Gesellschaftsform niederländischen Rechts und steht für “Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid” (niederländische Gesellschaft mit beschränkter Haftung). Eine B.V. ist eine sog. Rechtsperson, im deutschen Recht vergleichbar mit der "juristischen Person". Allerdings ist das Stammkapital nicht so hoch wie bei der GmbH: Seit 2012 benötigt man keine 18.000 Euro mehr für die Gründung einer B.V, 900 Euro sind nun ausreichend. Allerdings wurde im gleichen Zug die Haftung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bis in das Privatvermögen hinein erweitert. Genau wie bei der deutschen GmbH verteilt sich das Kapital der B.V. in Geschätsanteile, die von den Gesellschaftern gehalten werden. Diese Geschäftsanteile, die nur mittels eines Notars verkauft oder übertragen werden können, können wiederum natürlichen Personen als auch Rechtspersonen gehören. Letzters hat auch steuerliche Gründe, dass viele B.V. in einer Holdingstruktur miteinander verbunden sind. Aber so kommt es, dann man oft auf ein verzweigtes System von B.V. trifft, wo immer neue B.V. als Anteilseigner auftreten. Daher ist die B.V. ist in den Niederlanden sehr beliebt. Wenn man im Geschäftsverkehr auf die Bezeichnung "B.V. i.o." oder "BV i.o." stösst: Hier wird eine in Gründung befindliche B.V. bereits tätig, ohne schon in das Handelsregister eingetragen worden zu sein. BV i.o. = BV in oprichting, d.h. BV in Gründung. Der Abruf eines Handelsregisterauszuges aus den Niederlanden kann hier schnell erfolgen: Handelsregisterauszug Niederlande

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